Tontaubenschießverein St. Hubertus Bedburg e. V.


Schießstand Gürather Höhe


Anmelde- und Teilnahmebedingungen


Stand: April 2021

 

Preise und Zahlung

Es gilt unsere am Tag des Schießens gültige Preisliste. Diese ist im Internet unter: www.ttsv-bedburg.de einsehbar und am Schießstand ausgehängt. Mitglieder des Tontaubenschießverein St. Hubertus Bedburg e.V. (nachfolgend TTSV genannt) haben gesonderte Konditionen. Die Kosten für die Standmiete und geworfene Wurfscheiben sind sofort nach Leistungserbringung vor Ort fällig. Zahlungen ausschließlich mit EC-Karte möglich.


Geltung der Hausordnung / DJV-Schießstandordnung

Auf dem Schießstand gelten verbindlich unsere Hausordnung und die Schießstandordnung des Deutschen Jagdverbandes e.V. in der jeweils geltenden Fassung. Mit der Anmeldung zum Schießen erkennen die Benutzer der Schießstätte die Bedingungen dieser Hausordnung und der vorgenannten Schießstandordnung an.

Die Hausordnung und Schießstandordnungen sind auf dem Schießstand ausgehängt.

Der Zutritt zu den Schießständen ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Standaufsichten sowie autorisierte Personen des TTSV sind berechtigt und angehalten, die Zugangsberechtigungen zu kontrollieren sowie anderen Personen den Zutritt zu verweigern. PKW sind ausschließlich auf dem Parkplatz abzustellen. Das Schießstandgelände darf nur von autorisierten Personen des TTSV befahren werden.


Sicherheit
Sämtliche auf dem Schießstand vorhandenen Ge- / Verbots- und Hinweisschilder sind zu beachten! Insbesondere ist beim Schießen ein Gehör- sowie Kopf- und Augenschutz zu tragen! Andernfalls besteht die Gefahr von Hörschäden und Verletzungsgefahr. Gehörschutz sowie Kopf- und Augenschutz sind von den jeweiligen Schützen mitzubringen. Den Anweisungen der Standaufsicht oder von autorisierten Personen des TTSV ist zwingend Folge zu leisten. Die am Schießen teilnehmenden Personen müssen entsprechend versichert sein. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Schütze vom weiteren Schießen ausgeschlossen werden.


Munition
Es darf nur die auf dem Schießstand zugelassene Munition verwendet werden. Genaue Angaben hierzu sind den Aushängen auf dem Schießstand sowie der Internetseite zu entnehmen. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Schütze vom weiteren Schießen ausgeschlossen werden.


Terminvereinbarungen und Stornierungen

Buchungen können ausschließlich durch volljährige Personen vorgenommen werden. Die Buchung eines Termins ist frühestens 30 Tage und spätestens 72 Stunden vor Beginn möglich.


Bei der Anmeldung ist zwingend eine gültige E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer anzugeben, über die der Kontakt zwischen den teilnehmenden Personen und dem TTSV zeitnah hergestellt werden kann.

 

Sofern für die Schießstände ein Termin zur Nutzung vereinbart wird, ist dieser verbindlich. Mit Zusendung unserer Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Die buchende Person ist zur Zahlung der gesamten Standmiete verpflichtet.

 

Ein Rücktritt von gebuchten Leistungen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Soweit zwischen dem TTSV und dem Buchenden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Regelungen:

 

  • Bei Rücktritt von der gebuchten Leistung des Buchenden ab 72 Stunden bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 Prozent der Standmiete für den gebuchten Zeitraum erhoben.
  • Bei Rücktritt von der gebuchten Leistung bei weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin wird die vollständige Standmiete für den gebuchten Zeitraum erhoben.
  • Stornierungen müssen per E-Mail an: buchung@ttsv-bedburg.de erfolgen. Eine telefonische Stornierung wird erst dann wirksam, wenn der Stornierende eine Bestätigung der Stornierung vom TTSV per E-Mail erhalten hat. Kosten für eine Stornierung werden nicht erhoben, sofern für den Termin Ersatzschützen gefunden werden.


Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Durchführung aller Termine. Ein Termin kann insbesondere ausfallen,

a)   wenn der Termin auf einen Feiertag fällt.

b)   im Falle höherer Gewalt.

c)   wenn durch interne Veranstaltungen die jeweiligen Schießstände belegt sind.

d)   wenn die Standaufsicht verhindert ist und es den Organisatoren nicht gelingt, eine qualifizierte Vertretung zu finden oder

e)   bei Störungen des Betriebsablaufes wie Bauarbeiten, Reparaturen u. ä.

f)    wenn wetterbedingt oder aus sonstigen Gründen ein ordnungsgemäßer Schießbetrieb nicht möglich ist bzw. durch den TTSV nicht gewährleistet werden kann.


Aktuelle Informationen zum Betrieb etc. werden, soweit möglich, im Internet unter: www.ttsv-bedburg.de bekannt gegeben.


Pünktliches Erscheinen
Die Standaufsichten werden zum gebuchten Termin eingeteilt. Die Schützen müssen pünktlich zum gebuchten Termin erscheinen.


Beschädigungen
Schäden auf dem Schießstand, welche durch die Schützen verursacht werden, können berechnet werden.

Hierzu zählen insbesondere folgende Schäden:

  • Schuss in die Wurfmaschine sowie Beschädigung der Außenanlagen und der Maschinenhäuser durch Schüsse.


Sonstiges

Bitte beachten Sie, dass der TTSV keine Waffen, Munition sowie Trainer zur Verfügung stellt!

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