Tontaubenschießverein St. Hubertus Bedburg e. V.


Schießstand Gürather Höhe


         

Hausordnung Wurfscheibenstände


  • Gehörschutz, Brille und Schirmmütze tragen ist Pflicht!         
  • Bei Unfällen keine Haftung des Betreibers!
  • Hunde sind an der Leine zu führen.

Hinweise zum Schießbetrieb:

  • Den Anweisungen der Aufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Keine Ausbildung während der normalen Öffnungszeiten.
  • Kein Schießen von Personen mit unzureichender Handhabung, bitte separat Wurfscheibenstand mieten oder eine Schießschule /-ausbildung buchen

         - Nähere Infos finden Sie hier -

  • Gäste können 25er Runden nur an gemieteten Terminen nutzen.
  • Keine Rottenblockade, mehrere Marken sammeln und aufhängen ist untersagt! Aufhängen von Marken nur durch ANWESENDE Schützen. Jeder soll eine Chance haben, am Schießbetrieb teilzunehmen.
  • Keine Doppelrunden zulässig.
  • Selbstladeflinten max. mit 2 Patronen laden / kriegsähnliche „Flinten“ verboten!

 

Hinweise für Jungjägerkurse - Allgemein

Jungjäger können nach der 4ten Teilnahme am offiziellen Ausbildungsschießen ihrer Kurse, mit entsprechendem Versicherungsnachweis und sicherer Handhabung, auch am offiziellen Schießbetrieb teilnehmen.

 

Abrufanlage

  • Mittwochs ohne, so dass auch 10er JJ Durchgänge, 25er Durchgänge von Mitgliedern oder beim Trap von 15m bei umgelegten Mikros geschossen werden können.
  • An allen anderen Terminen, außer Parcours, werden nur 15er Durchgänge nach DJV mit Abrufanlage geschossen.
  • Bei Betrieb mit Abrufanlage sind keine gemischten Rotten aus 10er JJ / 15 DJV und 25er Mitgliedsrunden sowie das Werfen von Einzeltauben auf dem Dublettenstand mehr möglich!

 

Schießen von Kindern und Jugendlichen

  • Kein Schießen von Kindern / Jugendlichen unter 14 Jahren zulässig.
  • 14+15 Jahre alt und NICHT Teilnehmer im JJ-Kurs -  bitte vorab mit der Geschäftsstelle abklären!
  • 14+15 Jahre alt UND Teilnehmer JJ - KURS - Bescheinigung von Ausbildungsleiter und Erziehungsberechtigten unterschrieben.
  • Ab 16 Jahre alt mit Jugendjagdschein - keine Einschränkungen.
  • Ab 16 Jahre alt ohne Jugendjagdschein  - schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder deren Anwesenheit.
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