Hausordnung Wurfscheibenstände
- Gehörschutz, Brille und Schirmmütze tragen ist Pflicht!
- Bei Unfällen keine Haftung des Betreibers!
- Hunde sind an der Leine zu führen.
Hinweise zum Schießbetrieb:
- Den Anweisungen der Aufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
- Keine Ausbildung während der normalen Öffnungszeiten.
- Kein Schießen von Personen mit unzureichender Handhabung, bitte separat Wurfscheibenstand mieten oder eine Schießschule /-ausbildung buchen
- Nähere Infos finden Sie hier -
- Keine Rottenblockade, mehrere Marken sammeln und aufhängen ist untersagt! Aufhängen von Marken nur durch ANWESENDE Schützen. Jeder soll eine Chance haben, am Schießbetrieb teilzunehmen.
- Selbstladeflinten max. mit 2 Patronen laden / kriegsähnliche „Flinten“ verboten!
Hinweise für Jungjägerkurse - Allgemein
Jungjäger können nach der 4ten Teilnahme am offiziellen Ausbildungsschießen ihrer Kurse, mit entsprechendem Versicherungsnachweis und sicherer Handhabung, auch am offiziellen Schießbetrieb teilnehmen.
Abrufanlage
- Mittwochs ohne, so dass auch 10er JJ Durchgänge, 25er Durchgänge von Mitgliedern oder beim Trap von 15m bei umgelegten Mikros geschossen werden können.
- An allen anderen Terminen, außer Parcours, werden nur 15er Durchgänge nach DJV mit Abrufanlage geschossen.
- Bei Betrieb mit Abrufanlage sind keine gemischten Rotten aus 10er JJ / 15 DJV und 25er Mitgliedsrunden sowie das Werfen von Einzeltauben auf dem Dublettenstand mehr möglich!
Schießen von Kindern und Jugendlichen
- Kein Schießen von Kindern / Jugendlichen unter 14 Jahren zulässig.
- 14+15 Jahre alt und NICHT Teilnehmer im JJ-Kurs - bitte vorab mit der Geschäftsstelle abklären!
- 14+15 Jahre alt UND Teilnehmer JJ - KURS - Bescheinigung von Ausbildungsleiter und Erziehungsberechtigten unterschrieben.
- Ab 16 Jahre alt mit Jugendjagdschein - keine Einschränkungen.
- Ab 16 Jahre alt ohne Jugendjagdschein - schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder deren Anwesenheit.